Serviceleistungen
Tore, Türen und Antriebssysteme gehören zu den am stärksten beanspruchten Betriebsmitteln. Die hohe Zuverlässigkeit wird durch Wartung und Unterhalt sichergestellt. Dies wiederum wirkt sich auf die Betriebssicherheit und Werterhaltung der Investition aus.
Die Richtlinie Nr. 1511 der EKAS, Eidg. Koordinationskommission für Arbeitssicherheit in Luzern schreibt vor, dass Fenster, Türen, Tore, Antriebe und Sicherheitseinrichtungen so instand zu halten sind, dass die Sicherheit von Personen jederzeit gewährleistet ist. Dabei sind in erster Linie die Schutzeinrichtungen periodisch auf ihre Wirksamkeit zu prüfen. Die Aufsichtspflicht sieht je nach Beanspruchung der Anlage mindestens eine jährliche Kontrolle vor. Sie ist durch Personen auszuführen, die über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen.